Telefon: 0491 – 63 43 0

Öffnungszeiten: Mo – Do: 8 – 19 Uhr | Fr: 8 – 14.30 Uhr

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Tragepflicht von FFP2 Masken ab dem 01.10.22

Liebe Patienten und Patieninnen,

Vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt: Für den Bereich Physiotherapie ist die neue Tragepflicht von FFP2-Masken von Patienten und Besuchern von Bedeutung.

Danach dürfen ab dem 01. Oktober Praxen der so genannten sonstigen humanmedizinischen Heilberufe nur dann noch von Patienten und Besuchern betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2!) tragen.

Eine Atemschutzmaske muss nicht getragen werden von

1.         Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

2.         Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und

3.         gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.

Die Bundesländer können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Im Rahmen dieser neuen Corona-Verordnungen bzw. im Rahmen einer möglichen Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bzw. dem (neuen) Arbeitsschutzstandard der BGW werden dann die Hygiene-/Schutzmaßnahmen geregelt, die für die in den Praxen tätigen Mitarbeiter/Therapeuten gelten werden.