Wichtige Informationen
Bezüglich Corona und so…
- Nach den neusten Informationen vom 01.März 2023 besteht für unsere Patienten weiterhin die Pflicht, eine FFP2 Maske zu tragen!
- Desinfizieren und/oder waschen Sie sich beim Betreten unserer Praxis gründlich die Hände. Spender und Waschbecken stehen dabei immer für Sie bereit.
- Bleiben Sie mit Symptomen einer Infektionskrankheit wie z.B Erkältung, Magen-Darm o.Ä zuhause und sagen Sie Ihren Termin so früh wie möglich ab! Tun Sie dies nicht, können wir den ausgefallenen Termin privat in Rechnung stellen.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam
Vor Beginn Ihrer Behandlung beachten Sie bitte Folgendes:
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Dieser Betrag ist zu Beginn der Behandlungsserie zu zahlen.
Als Zahlungsmittel akzeptieren wir sowohl Barzahlung als auch EC-Kartenzahlung.
Die Gültigkeit Ihrer Verordnung beträgt:
bis zu 6 Behandlungen → 3 Monate
ab 6 Behandlungen → 6 Monate
Danach muss ihre Verordnung abgeschlossen sein.
Termine, die von Ihnen nicht 24 Std. vorher abgesagt wurden oder Termine, zu denen Sie ohne Abmeldung nicht erschienen sind, können Ihnen privat in Rechnung gestellt werden.