Wichtige Informationen
Bezüglich Corona…
… entfällt die Maskenpflicht ab dem 11. April 2023 komplett.
Desinfizieren und/oder waschen Sie sich beim Betreten unserer Praxis gerne trotzdem gründlich die Hände.
Spender und Waschbecken stehen dabei immer für Sie bereit
Ihr Praxisteam
Vor Beginn Ihrer Behandlung beachten Sie bitte Folgendes:
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Dieser Betrag ist zu Beginn der Behandlungsserie zu zahlen.
Als Zahlungsmittel akzeptieren wir sowohl Barzahlung als auch EC-Kartenzahlung.
Die Gültigkeit Ihrer Verordnung beträgt:
bis zu 6 Behandlungen → 3 Monate
ab 6 Behandlungen → 6 Monate
Danach muss ihre Verordnung abgeschlossen sein.
Termine, die von Ihnen nicht 24 Std. vorher abgesagt wurden oder Termine, zu denen Sie ohne Abmeldung nicht erschienen sind, können Ihnen privat in Rechnung gestellt werden.